Gegen die Abstimmungen an der Bürgerversammlung der Politischen Gemeinde Uznach vom 29. April 2025 sind beim Rechtsdienst des Departements des Innern des Kantons St. Gallen zwischen 30. April und 13. Mai 2025, d.h. während der 14-tägigen Frist, keine Beschwerden eingegangen.

Das Protokoll der Bürgerversammlung lag 14 Tage nach der Bürgerversammlung während 14 Tagen, d.h. vom 14. bis 27. Mai 2025, bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Während der Auflagefrist haben weder Stimmberechtigte noch Personen, die schutzwürdige Interessen geltend machen können, beim zuständigen Departement Protokollbeschwerde mit Antrag auf Berichtigung eingereicht (Art. 50 Abs. 1 GG).

Der Gemeinderat Uznach hat daraufhin am 4. Juni 2025 gemäss Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3, WAG) festgestellt, dass die Ergebnisse der Abstimmung vom 29. April 2025 rechtskräftig geworden sind, d.h. dass

die Jahresrechnung 2024 der Politischen Gemeinde Uznach als genehmigt gilt und

die Auflösung des Zweckverbandes Pflegezentrum Linthgebiet seitens der Bürgerschaft Uznachs beschlossen ist.

Uznach, im Juni 2025
Der Gemeinderat