Gemäss Art. 44 lit. f) Einführungsgesetz zur eidg. Umweltschutzgesetzgebung (EG-USG, sGS 672.1) obliegt die Beseitigung ausgedienter Motorfahrzeuge, die ausserhalb bewilligter Ablagerungsplätze abgestellt sind, der politischen Gemeinde. Der Gemeinderat Uznach hat aufgrund dieser Ausgangslage am 14. Mai 2025 folgendes verfügt:

  1. Patrizia Paolini, unbekannten Aufenthalts, wird aufgefordert, das ohne Versicherungsschutz resp. Kontrollschilder abgestellte Fahrzeug Opel Mokka, Farbe schwarz, Fahrgestellnummer WOLJC7E84F4314012, auf dem Grundstück der Streuli Immobilien AG, Uznach, unverzüglich abzuholen.
  2.  Wird dieser Aufforderung innert 20 Tagen nach amtlicher Publikation nicht Folge geleistet, wird das Fahrzeug einem Autoabbruchunternehmen übergeben. Die aus dem Aufbruch, dem Abtransport und der Verwertung entstehenden Kosten werden durch einen allfälligen Verkaufserlös beglichen.
  3. Wird innert publizierter Frist kein Rechtsmittel ergriffen und der Opel Mokka nicht vom Betriebsgelände entfernt, ist die Gemeinde Uznach berechtigt, das Fahrzeug zu verwerten bzw. zu entsorgen.
  4. Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Moosbruggstrasse 11, 9001 St. Gallen, erhoben werden.