Fakultative Referenden nach Art. 14ff Gemeindeordnung und Art. 73 Gemeindegesetz

Gegenstände:                     

1. Nachtrag zum Energiereglement vom 1. Januar 2022,

Gemeinderatsbeschluss vom 11. Dezember 2024

sowie

 1. Nachtrag zum Reglement Werterhaltung Finanzvermögen vom 1. Januar 2019,

Gemeinderatsbeschluss vom 27. November 2024

Referendumsfrist: 3. Juni bis 2. Juli 2025

Öffentliche Auflage: Gemeindekanzlei, Rathaus, Städtchen 10, Büro 14

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens: 400 gültige Unterschriften

Das Energiereglement mit dem 1. Nachtrag sowie das Reglement Werterhaltung Finanzvermögen mit dem 1. Nachtrag liegen in der Gemeindekanzlei auf oder können unter www.uznach.ch/Aktuelles/Medienmitteilungen eingesehen werden.

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist – nach Reglement getrennt – dem Gemeinderat Uznach vor Ablauf der Referendumsfrist einzureichen.