Fakultative Referenden nach Art. 14ff Gemeindeordnung und Art. 73 Gemeindegesetz
Gegenstände:
1. Nachtrag zum Energiereglement vom 1. Januar 2022,
Gemeinderatsbeschluss vom 11. Dezember 2024
sowie
1. Nachtrag zum Reglement Werterhaltung Finanzvermögen vom 1. Januar 2019,
Gemeinderatsbeschluss vom 27. November 2024
Referendumsfrist: 3. Juni bis 2. Juli 2025
Öffentliche Auflage: Gemeindekanzlei, Rathaus, Städtchen 10, Büro 14
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens: 400 gültige Unterschriften
Das Energiereglement mit dem 1. Nachtrag sowie das Reglement Werterhaltung Finanzvermögen mit dem 1. Nachtrag liegen in der Gemeindekanzlei auf oder können unter www.uznach.ch/Aktuelles/Medienmitteilungen eingesehen werden.
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist – nach Reglement getrennt – dem Gemeinderat Uznach vor Ablauf der Referendumsfrist einzureichen.