Gegen die Abstimmungen an der Bürgerversammlung der Politischen Gemeinde Uznach vom 2. Dezember 2025 sind beim Rechtsdienst des Departements des Innern des Kantons St. Gallen zwischen 3. und 16. Dezember 2025, d.h. während der 14-tägigen Frist, keine Beschwerden eingegangen.
Der Gemeinderat Uznach hat daraufhin am 7. Januar 2025 gemäss Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3, WAG) festgestellt, dass die Ergebnisse der Abstimmungen vom 2. Dezember 2025 rechtskräftig geworden sind, d.h. den folgenden gemeinderätlichen Anträgen:
- zu den notwendigen Grundstückgeschäften und zum Projektierungskredit für den Bau des Kindergarten- und Unterstufenschulhauses Am Bach (Arbeitstitel) (Ernetschwilerbach / Zürcherstrasse) sowie
- dem Budget der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung der Gemeinde Uznach für das Jahr 2026 mit den an der Bürgerversammlung vorgenommenen Bereinigungen und den im Jahr 2026 zu erhebenden Gemeindesteuersätze von
- Gemeindesteuer: 115% der Einfachen Steuer (bisher 110%)
- Grundsteuer: 0,8 ‰ des Verkehrswertes (wie bisher)
wurde zugestimmt.
Der gemeinderätliche Antrag bzgl. Ausbau der Buslinie 636 ab Kaltbrunn bis Uznach Usserhirschland (Ortsbus) wurde von der Bürgerschaft hingegen abgelehnt.