1. 3 Infrastrukturvorhaben, 3 Gutachten, 2 Urnenabstimmungen
Die Gemeindewerke Abwasser, Wasser und Strassen haben einen Wert von einigen Hun
dert Millionen Franken. Sie müssen unterhalten und dem Stand der Technik angepasst wer
den, damit sie ihren Nutzen weiterhin erbringen und das geforderte Mass an Sicherheit
aufweisen. Das trifft insbesondere für die Abwasserleitungen zu. Diese dürfen nicht Leck
schlagen und Grund- und Fliessgewässer verunreinigen. Vielmehr soll das Trennsystem
erweitert werden, damit nicht länger «sauberes» Regenwasser mit dem Schmutzwasser
vermischt und aufwendig gereinigt wird, bevor es in die Vorfluter, sprich Gewässer fliesst.
Während die Strassenbauten über Steuergelder finanziert werden, handelt es sich bei den
Werken Abwasser und Wasser um sogenannte Spezialfinanzierungen. Das heisst, dass sie
nicht über Steuergelder, sondern aus (Ver- und Gebrauchs-)Gebühren und Anschlussbei
trägen finanziert werden und somit den Steuerhaushalt nicht belasten.
Der Gemeinderat hat folgende drei Projekte beschlossen und die entsprechenden Gutach
ten zuhanden der Bürgerschaft verabschiedet:
▪ Sanierung Abwasserleitungen und Hydrantenleitung in der Bahnhofstrasse im Umfang
von Fr. 2.905 Mio.: Antrag mittels Gutachten an Bürgerversammlung vom 27. April.
▪ Sanierung Abwasserleitungen, Wasserleitungen und Strassen im Raum Weinrebe-,
Weinberg- und Niederwiesstrasse im Umfang von Fr. 3.946 Mio.: Antrag mittels Gutach
ten an Urnenabstimmung vom 14. Juni.
▪ Sanierung Regenüberlaufbecken und Pumpstation Escherwis im Umfang von
Fr. 3.975 Mio.: Antrag mittels Gutachten an Urnenabstimmung vom 14. Juni.
Den entsprechenden Gutachten im Geschäftsbericht 2025 resp. zu den jeweiligen Urnen
abstimmungen können Sie die Ausgangslage / Aufgabenstellung, die geplanten baulichen
Massnahmen, die Kosten und die Finanzierung entnehmen. Zudem wird an der Bürgerver
sammlung eine Übersicht über die anstehenden Werksarbeiten gegeben.
2. Beitrag an Sanierung Wallfahrtskirche Maria Bildstein aus regionalem
Erholungsfonds
Der Stiftungsrat Maria Bildstein, Benken, beantragt der Region Zürichsee-Linth (RZL) einen
Beitrag aus dem regionalen Erholungsfonds an die Renovation und energetische Sanierung
der Wallfahrtskirche Maria Bildstein mit Gesamtkosten von ca. Fr. 697’000.
Die Geschäftsleitung der RZL ist zuständig für die Behandlung solcher Gesuche. Sie hat
beschlossen, einen Beitrag von Fr. 7’500 (50% des Beitrags der Standortgemeinde Benken)
für die Deckung des Fehlbetrags von Fr. 110’000 zu sprechen. Sie begründet den Entscheid
u.a. wie folgt:
▪ Gemäss Regionalplan Teil «Landschafts- und Erholungskonzept» ist der Wallfahrtsort
Maria Bildstein ein beliebter Ausflugsort.
▪ Maria Bildstein wirkt identitätsstiftend, und zwar über die Grenzen der Region hinaus.
Der Gemeinderat teilt die Überlegungen der Geschäftsleitung der RZL und genehmigt den
Beitrag.
3. Neuorganisation Neuzuzügeranlass Maimarkt
Die neu gebildete Kultur- und Freizeitkommission hat sich an ihrer 1. Sitzung auch mit dem
Neuzuzügeranlass beschäftigt. Sie kommt dabei zum Schluss, dass die Durchführung des
Anlasses in der aktuellen Form zu aufwändig sei und für die Vereine keinen Mehrwert er
gebe.
Der Anlass soll ein neues Format erhalten. Dieses gestaltet sich wie folgt:
▪ 09.00 Uhr Begrüssung Neuzuzüger/innen im Rathaussaal und Kurzvorstellung der Ge
meinde durch Gemeindepräsidium
▪ 09.45 Uhr Kaffee und Gipfeli
▪ 10.15 Uhr Abgabe eines symbolischen «Markt»-Batzens für Maimarkt
Zudem soll für Vereine die Möglichkeit geschaffen werden, sich bei einem Info-Stand mit
Plakaten, Flyern oder dergleichen präsentieren zu können.
4. Grundsatzentscheid zu verkehrsberuhigenden Massnahmen in den
Quartieren
Der Gemeinderat hat bereits 2018 als Grundsatz beschlossen, Verkehrslösungen für das
ganze Gemeindegebiet – und nicht nur für einzelne Quartiere – zu suchen, die sichere
Strassen für alle Verkehrsteilnehmenden schaffen.
In den Quartieren favorisiert er dabei eine Verkehrsberuhigung mit baulichen Massnahmen
aufgrund einer Gesamtbetrachtung und nicht die Einführung von Tempo-30-Zonen in ein
zelnen Quartierstrassen, was nur scheinbar für mehr Sicherheit sorgt.
Die aktuelle Legislaturplanung gibt dem Gemeinderat vor, wo überall nötig und gewünscht
verkehrsberuhigende Massnahmen zu prüfen und umzusetzen. Damit soll die Verkehrssi
cherheit und Lebensqualität in den Wohnquartieren erhöht werden.
Dem Rat ist durchaus bewusst, dass die Einführung von Tempo-30-Zonen nur eine von
vielen Möglichkeiten ist, den Verkehr zu beruhigen, und dass die Einführung einer Tempo
30-Zone an der einen Strasse allenfalls nicht dieselbe Wirkung zeigt wie an einer anderen
Strasse.
Auf eine Gebietspriorisierung verzichtet der Rat vorderhand. Entscheidender ist es, welche
Quartiere den Bedarf nach verkehrsberuhigenden Massnahmen so zum Ausdruck bringen,
dass eine Planung mehrheitlich auf Wohlwollen stösst. So hat die Petition mit rund 100 Un
terschriften gezeigt, dass rund ums Städtchen der Wunsch nach verkehrsberuhigenden
Massnahmen weit verbreitet ist. Das erleichtert eine Umsetzung.