Aufgabenstellung: Das bestehende Abfallreglement stammt aus den 90er Jahren. Seither sind die Forderungen zu Umweltschutz und Rezyklieren von Wertstoffen ebenso wie die Ansprüche der Einwohnenden an das Entsorgungsangebot ständig gestiegen. Das Abfallreglement ist darum überarbeitet und dem Musterreglement des Kantons angeglichen worden. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass Abfall vermehrt reduziert, wiederverwendet oder wiederverwertet wird. Der Gemeinderat hat hierzu grundsätzliche Überlegungen angestellt, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:
- Das Entsorgungsangebot muss vergrössert und verbessert werden, damit die Sammelquote besser wird: «Wem es einfach gemacht wird, den Abfall der Wiederverwertung oder Entsorgung zuzuführen, tut das auch eher.»
- Die Gemeinde Uznach soll dem Zweckverband Kehrichtsackgebühr Obersee Linthgebiet (KSGL) beitreten und die Sammeltouren für Kehricht, Grüngut und Karton (sub-)regional ausschreiben. Damit können Kosten gespart werden.
- Die Quersubventionierung der Abfallentsorgung durch den Schwarzkehricht muss gemindert werden. Es soll daher eine mehr oder weniger kostenneutrale Grundgebühr eingeführt werden.
Bereits 2025 umgesetzt worden sind folgende, nicht auf eine Reglementsänderung angewiesene Angebotserweiterungen:
- Kartonsammlung: statt einmal pro zwei Monate neu eine Sammlung pro Monat.
- Plastik (kein PET): Sammlung in volumenabhängigen Gebührensäcken und Abgabe in Gitterpaletten beim Werkhof.
Das Entsorgungsangebot soll weiter ausgebaut werden, und zwar wie folgt:
- Sammeltouren: Schwarzkehricht wie bisher wöchentlich, neu mit günstigeren KSGL-Gebührensäcken (statt -marken).
- Angebot beim bestehenden Entsorgungspark (für Mengen in Haushaltsgrösse):
– Grubengut und Metalle / Alteisen: statt zwei Mal jährlich neu ständig; Versuchsbetrieb geplant
– Korkzapfen
– Leuchtmittel
– Elektro- und Elektronikgeräte: neu.
Systemgerechtere Finanzierung mit Grundgebühr
Die ersten Änderungen wie die monatliche Abfuhr von Karton oder das Sammeln von Kunststoffen sind auf positives Echo gestossen. Der Rat ist überzeugt, dass auch die anderen Angebotserweiterungen auf gute Resonanz stossen werden. Nur: Die neuen Angebote werden zurzeit durch die Einnahmen aus dem Schwarzkehricht finanziert; das ist nicht wirklich systemgerecht.
Vom Modell Grundgebühr, aber ohne Grüngutgebühr …
Der Gemeinderat hat sich daher in einer ersten Phase für folgendes Modell entschieden: Neben der Weiterführung, aber Neuausrichtung der volumenabhängigen Schwarzkehrichtgebühr wird eine Grundgebühr eingeführt; im Gegenzug wird die volumenabhängige Grüngutgebühr aufgehoben.
Die meisten Gemeinden in der Region kennen die Grundgebühr seit langem. Sie deckt insbesondere die Ohnehin-Kosten, die aus der Bereitstellung der Infrastruktur (inkl. Abschreibungen) und den Betriebskosten der Abfallentsorgung entstehen. Es ist sachgerecht, wenn die Dienstleistungen, Bauten und Angebote, die allen zur Verfügung stehen und auch von allen jederzeit genutzt werden können, auch von allen finanziert werden.
Werden eine Grundgebühr und volumenabhängige Gebühren angewendet, sind bundesrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Vom Grundsatz her sollte die Grundgebühr die fixen Kosten decken, die Mengengebühr die variablen Kosten. Die Kosten, die über die Grundgebühr gedeckt werden, dürfen aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zwischen 30 % und 50 % der Gesamtkosten ausmachen; die übrigen Kosten sind über die mengenabhängige Gebühr zu decken.
Kostenberechnungen zeigen nun auf: Werden Grundgebühren anstelle der Grüngutgebühren erhoben, können die Kostensteigerungen aus höheren Kehricht-Verbrennungsgebühren, sinkenden Erträgen (KSGL-Gebühren sind tiefer als Kehrichtsack-Marken) und dem Angebotsausbau kompensiert werden. Aber: Das Verhältnis Grund- und Mengengebühr ist ausgeschöpft und lässt keinen Spielraum mehr offen, falls Investitionen getätigt werden, die über die Abschreibungen die fixen Kosten anheben. Immerhin wäre die Quersubventionierung der Abfallentsorgung durch den Schwarzkehricht nahezu eliminiert.
… hin zum Modell Grundgebühr, Kehricht- und Grüngutgebühren
Die Kostenberechnungen sprechen für folgende Lösung: Werden die bestehenden Kehricht- und Grüngutgebühren weitergeführt und mit einer Grundgebühr ergänzt, fällt die Grundgebühr sehr moderat aus. Werden zudem bei der Grundgebühr zwei zusätzliche Stufen an Haushaltsgrössen eingeführt, wird ein gewichtiges Anliegen aus der Mitwirkung aufgenommen.
Die Gebührensprünge von Wohnkategorie zu Wohnkategorie fallen damit ebenfalls gering aus. Dabei werden die Hauptkostentreiber Schwarzkehricht und Grüngut weiterhin über die Mengengebühren finanziert.
Sollten das Angebot erweitert werden oder in ferner Zukunft ein neuer Entsorgungspark gebaut werden müssen, besteht genügend Spielraum, um über eine massvolle Erhöhung der Grundgebühr die fixen Kosten (v.a. Abschreibungen) aufzufangen. Da auch eine Sperrgutgebühr geführt wird, wird das Ideal gemäss Preisüberwachung erfüllt. Denn das vom BAFU empfohlene Gebührenmodell besteht aus der Grundgebühr und den Mengengebühren Kehricht, Sperrgut und Grüngut.
Gut zu wissen: In beiden Modellen
- werden die laufenden Defizite noch leicht erhöht, womit die angesammelten Reserven von rund CHF 400'000 über die nächsten Jahre kontinuierlich abgebaut werden können, was ebenfalls im Sinn des Preisüberwachers ist.
- können die Mindereinnahmen aus dem Wechsel von den Schwarzkehrichtmarken zum KSGL-Gebührensack ebenso aufgefangen werden wie die Mehrausgaben für die Kehrichtverbrennung und den Angebotsausbau.
Vor diesem Hintergrund hat sich der Gemeinderat entschieden, die Grüngutgebühr beizubehalten, die Schwarzkehrichtgebühr mittels Anschluss an den Zweckverband Kehrichtsackgebühr Obersee Linthgebiet (KSGL) zu reduzieren und eine Grundgebühr einzuführen. Letztere wird neu auf vier (statt wie bis anhin zwei) Haushaltsgrössen und Gewerbebetriebe ausgeweitet.
Bzgl. Gebühren zeichnen sich folgende Veränderungen ab (Stand 2026):
- Kehrichtsackgebühren werden rund 20 % günstiger;
- Grundgebühren pro Jahr betragen etwa CHF 18 für 2.5-Zimmerwohnungen bis CHF 36 für (Reihen-)Einfamilienhäuser;
- Grüngutgebühr bleibt gleich.
Ergebnisse aus Vorprüfung und Mitwirkung
Das Amt für Umweltschutz hat den Reglementsentwurf vorgeprüft. Dank dessen grosser Erfahrung und detaillierter Auseinandersetzung mit den einzelnen Artikeln konnten etliche Klärungen vorgenommen werden, was die Durchsetzung der Bestimmungen erleichtert.
Auf die Einladung zur Mitwirkung hin meldeten sich vier Privatpersonen, eine Firma und vier Ortsparteien. Etliche Anregungen konnten ins Reglement übernommen werden wie z.B.:
- Die Grundgebühr wird nicht länger nur in zwei unterschiedliche Wohnungsgrössen, sondern neu in vier Grössen unterschieden.
- Bei Grossveranstaltungen kann eine Depotgebühr nicht nur auf Einweg-, sondern auch auf Mehrwegbehälter erhoben werden.
- Der Bereich Planung, Bau & Infrastruktur wird beauftragt, im Raum Städtchen einen Pilotversuch bzgl. Installation und Betrieb eines Unterflurcontainers vorzuschlagen.
- Beim Zweckverband Kehrichtsack Oberes Linthgebiet wird beantragt werden, neu auch einen 10-Liter-Gebührensack einzuführen; bis anhin ist die kleinste Grösse ein 17-Liter-Sack.
- Das Verbrennen von trockenen Wald-, Feld- und Gartenabfällen soll nur noch ausserhalb des Siedlungsgebiets zulässig sein.
- Neu sollen auch Korkzapfen gesammelt werden können.
- Weiterhin werden einzelne Neophytensäcke kostenlos beim Rathaus II an der Obergasse, beim Entsorgungspark und beim Einwohneramt im Rathaus I abgegeben. Diese können mit Neophyten gefüllt und gratis der Schwarzkehrichtsammlung abgegeben werden.
Gebührentarif geht vor Preisüberwacher
Das Abfallreglement ist mittlerweilen überarbeitet worden. Zusammen mit dem Entwurf des Gebührentarifs, sprich des Abfallkalenders, wird es dem Preisüberwacher in Form der Selbstdeklaration zur Kenntnis gegeben. Sobald der Preisüberwacher grünes Licht gegeben hat, wird das Reglement dem fakultativen Referendum unterstellt werden.