Im Zug der Revision der Bau- und Zonenordnung sollen die Artikel 9 bis 16 des Baureglements aufgehoben werden, da ihnen die rechtliche Grundlage entzogen wird. Künftig stützt sich der Schutz des Ortsbilds im Städtli auf Artikel 15 und 99 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes sowie die Schutzverordnung Uznach. Ergänzend dienen Leitbilder als Beurteilungsgrundlagen.
Die Ortsplanungskommission hat ein umfassendes «Leitbild Städtli Uznach» in Auftrag gegeben, das in Zusammenarbeit mit Baukommission, Fachpersonen und kantonaler Denkmalpflege erarbeitet wurde. Der Gemeinderat hat dieses Ende 2024 verabschiedet.
Das neue Leitbild bietet eine klare Orientierung im geschützten Ortsbild und definiert den baulichen Handlungsspielraum. Es schafft mehr Planungssicherheit für Bauwillige durch transparente Rahmenbedingungen und dient den Behörden als Entscheidungsgrundlage.
Öffentliche Mitwirkung
Das «Leitbild Städtli Uznach» ist auf www.uznach.ch unter «Neuigkeiten» einsehbar. Der Gemeinderat lädt die betroffenen Grundeigentümer/innen sowie alle interessierten Einwohner/innen von Uznach zur öffentlichen Mitwirkung zum Leitbild ein. Stellungnahmen können bis zum 30. September 2025 schriftlich eingereicht werden (per E-Mail an hochbau@uznach.ch oder per Post an das Hochbauamt Uznach, Obergasse 24, 8730 Uznach). Zudem wird eine Sprechstunde angeboten; Termine können beim Hochbauamt Uznach individuell vereinbart werden.