Gegen die beiden kommunalen Abstimmungen und die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates der Politischen Gemeinde Uznach am 14. Juni 2026 sind beim Rechtsdienst des Departements des Innern des Kantons St. Gallen binnen der 14-tägigen Frist keine Beschwerden eingegangen (Art. 110 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen [sGS 125.3] i.V. mit Art. 164 f. des Gemeindegesetzes [sGS 151.2]).

Der Gemeinderat Uznach hat daraufhin am 8. Juli 2026 gemäss Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen festgestellt, dass die Ergebnisse der Abstimmungen und der Ersatzwahl vom 14. Juni rechtskräftig geworden sind, d.h.

  • der Baukredit von Fr. 3'820'000 betreffend die Sanierung der Abwasserleitungen, Wasserleitungen und Strassen im Perimeter der Niederwies-, der Weinberg- und der Weinrebestrasse und
  • der Baukredit von Fr. 3'975'000 betreffend die Sanierung Regenüberlaufbecken (RÜB) / Pumpstation (PS) Escherwis gesprochen sind.

Bei beiden kommunalen Abstimmungen wurde der Gemeinderat von der Stimmbürgerschaft beauftragt, die mit der Ausführung zusammenhängenden Aufträge zeitgerecht zu erteilen und die notwendigen Verträge abzuschliessen.

  • Weiter ist Daniel Buschor, parteilos, für den Rest der Amtsdauer 2025/2028 als Mitglied des Gemeinderates gewählt.