Zusammen mit dem Entwässerungskonzept zeigt er auf, wie mit verschmutztem und nicht verschmutztem Abwasser aus dem Siedlungsgebiet umgegangen werden soll. 

In der Gemeinde Uznach erfolgt das Ableiten von Abwasser in der öffentlichen Kanalisation entweder im Misch oder im Trennsystem. Im Mischsystem wird sämtliches Abwasser, d.h. häusliches Abwasser und Regenabwasser, gesammelt und gemischt der Kläranlage zugeführt. Im Trennsystem wird das verschmutzte und nicht verschmutzte Abwasser in zwei getrennten Kanalnetzen abgeleitet. Das verschmutzte Abwasser wird dabei in einer Schmutzabwasserkanalisation der Kläranlage zugeführt und das nicht verschmutzte Abwasser über die Regenabwasserkanalisation in ein Gewässer eingeleitet.

Vermehrt sind wir mit Schäden ei der Liegenschaftsentwässerung konfrontiert, die bei nicht gewarteten, privaten Anlagen zu Rückstau durch Ablagerungen oder Wurzeleinwuchs bis hin zu Vernässung, Hohlraumbildung und Setzungen führen. Auch Schächte, Schlammsammler, Versickerungs- und Retentionsanlagen gehören dazu. Wir möchten die Grundeigentümer darauf hinweisen, dass gemäss schweizerischer Gesetzgebung die Eigentümerschaft der Abwasseranlage für deren Kontrolle, Wartung und Sanierung verantwortlich ist und auch die Kosten dafür trägt (Art. 15 GSchG, SR 814.20 und Art. 13 GSchV, 
SR 814.201).

Um den guten Zustand Ihrer Abwasseranlagen zu erhalten, müssen diese regelmässig kontrolliert und wenn nötig saniert werden. Die Kontrollen erfolgen möglichst:

– zeitgleich mit Arbeiten an der öffentlichen Kanalisation,
– bei akuten Betriebsproblemen,
– im Zug von Baugesuchen oder Umnutzung,
– periodisch, jährlich für Schlammsammler, Versickerungs- und Retentionsanlagen.

Bereichsleiter Planung, Bau und Infrastruktur, Patrick Züger, steht Ihnen für Fragen gern zur Verfügung (055 285 23 04, patrick.zueger@uznach.ch).