Dabei handelt es sich um LED-Anzeigetafeln, die von der Kanzlei digital mit Informationen bespielt werden können.
Der Gemeinderat hat Richtlinien erlassen, die für die Nutzung der Ortseingangstafeln einzuhalten sind. Sie sind auf der Homepage aufgeschaltet und zeigen, wer die Pylone wofür und unter welchen Bedingungen nutzen darf.
Auf der Homepage ist auch das Benützungsgesuch zu finden. Wer also auf einmalige, öffentliche Veranstaltungen von grösserem Interesse hinweisen will, hat dieses mindestens zwei Wochen vor dem Anlass ausgefüllt unter ortseingangstafel@uznach.ch einzureichen und die für die Veröffentlichung
notwendigen Daten (Text und Grafik im Format 4:3) elektronisch einzubringen. Pro Tag können aus Gründen der Verkehrssicherheit und Wahrnehmbarkeit maximal drei Publikationen aufgeschaltet werden.