Der Knall ist in ihren Ohren unerträglich laut, sie empfinden Schmerz und geraten in Panik.

Es kommt hinzu: Die wenigsten Menschen zeigen Freude an Böllerschüssen – abgesehen von jenen, die sie zünden. Die Explosionen kommen in der Regel aus dem Hinterhalt, können in Händen von Nachtbuben und natürlich auch -mädchen Sachschaden verursachen und leisten keinen nennenswerten Beitrag an das feierliche Begehen des Bundesfeiertags.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie aus Rücksicht auf Ihre lärmempfindlichen Nachbarinnen und Nachbarn, die Haustiere und die Tiere in der Natur, auf Böllerschüsse und laute Knaller zu verzichten, sicherlich aber darauf zu achten, dass sich keine Menschen und (Haus-) Tiere in der Nähe befinden, die über Gebühr unter der Knallerei leiden könnten.

So oder so gilt gemäss Immissionsschutzreglement, dass das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern in Uznach nur anlässlich der Feiern zum Bundesfeiertag ohne Bewilligung gestattet ist. Zurzeit beschränkt sich diese Zeit auf den 31. Juli und den 1. August. Ähnliches gilt für Silvester oder Fasnacht. 

Wenn Sie tatsächlich Feuerwerk zünden wollen, dann ist Vorsicht alleweil besser als Nachsicht:

- Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper lesen.
- Feuerwerk immer mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Menschen und Tieren zünden und zwar auf stabilem Untergrund.
- Löschmittel bereitstellen.
- Blindgänger nie nachzünden und sich erst nach zehn Minuten nähern.
- Überreste sind nach dem Ausglühen – nicht nur aus Anstand und Respekt vor der Nachbarschaft – einzusammeln (auch Raketenkörper) und fachgerecht so zu entsorgen, dass sich keine Feuer entzünden oder Glutherde bilden.

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme.