1. Ausbau Benknerstrasse innerhalb Bauzone

Die Regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster wird nicht realisiert. Mit der Sanierung der Werkleitungen in und entlang der Benknerstrasse und der Strasse selbst muss daher nicht länger zugewartet werden.

Die Abwasserleitung im Radweg ist 60 Jahre alt und in schlechtem Zustand. Sie soll erneuert und in die Fahrbahn verlegt werden. Die Wasserleitung ist nicht viel jünger und soll ebenfalls erneuert werden; sie befindet sich bereits in der Fahrbahn. Bei den Werkleitungen handelt es sich um Spezialfinanzierungen, die den Steuerhaushalt nicht tangieren.

Die Benknerstrasse ist eine Gemeindestrasse 1. Klasse. Sie soll vorerst im Abschnitt Tennisplatz zur Central-Garage H. Böckmann AG, also innerhalb des Siedlungsgebiets, saniert werden. Beim Kreuzen von Lastwagen oder landwirtschaftlichen Fahrzeugen werden die Strassenbankette beschädigt. Der Belag bricht und bei Regen entstehen Pfützen im Übergang Bankett / Fahrbahn. Durch die vielen Risse im Deckbelag dringt Wasser ein; in Frostnächten erzeugt dies zusätzliche Schäden.

Am östlichen Rand des Siedlungsgebiets soll ein Zwei-Weg-Amphibientunnel eingebaut werden, der auch von Klein-Säugetieren genutzt werden kann, um gefahrlos die Strasse zu queren.

Es ist mit Kosten von Fr. 900'000 für den Strassenbau, Fr. 2.5 Mio. für die Abwasserleitungen und Fr. 300'000 für die Wasserleitungen zu rechnen. Die Budgetversammlung vom 2. Dezember hat über diese Investition zu befinden.

2. Invollzugsetzung Schutzverordnung und Teilzonenplan Städtchen

Die Schutzverordnung der Gemeinde Uznach aus dem Jahr 1999 ist nach jahrelangen Vorbereitungsarbeiten und Abklärungen durch den Gemeinderat Uznach unter fachlicher Begleitung der ERR Raumplaner AG, St. Gallen, überarbeitet resp. revidiert worden.

Wegen der Änderungen der Flächenanteile Naturschutzgebiet Zwischenbäch (N58) und der Schutzeinstufung Spinnerei Uznaberg (K54) ist eine Änderungsauflage nötig geworden.

Seit 2023 liegt die Genehmigungsverfügung des Amts für Raumentwicklung und Geoinformation vor. Mit Entscheid des Bau- und Umweltdepartements vom 07.04.2025 ist die letzte Einsprache zugunsten der Gemeinde erledigt worden.

Der Vollzugsbeginn der Schutzverordnung und des Teilzonenplans Städtchen ist auf den 01.07.2025 festgesetzt worden.