Schuldner
Robert Xheraj
Staatsbürgerschaft: Kosovo
Geburtsdatum: 29.12.1977
Wohnadresse nicht bekannt
Gläubiger
CSS Kranken-Versicherung AG
CHE-110.130.047
Tribschenstrasse 21
6005 Luzern
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
22002097 vom 26.07.2022
Forderungen
CHF 426.15 Leistungen KVG vom 10.12.2021 bis 04.03.2022
CHF 100 Spesen
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Leistungen KVG vom 10.12.2021 bis 04.03.2022 und Spesen
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Uznach
Städtchen 10
8730 Uznach
Robert Xheraj
Staatsbürgerschaft: Kosovo
Geburtsdatum: 29.12.1977
Wohnadresse nicht bekannt
Gläubiger
CSS Kranken-Versicherung AG
CHE-110.130.047
Tribschenstrasse 21
6005 Luzern
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
22002097 vom 26.07.2022
Forderungen
CHF 426.15 Leistungen KVG vom 10.12.2021 bis 04.03.2022
CHF 100 Spesen
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Leistungen KVG vom 10.12.2021 bis 04.03.2022 und Spesen
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Uznach
Städtchen 10
8730 Uznach