A u f l a g e v e r f a h r e n
Gestützt auf Art. 7 i.V.m. Art. 19 PBG hat der Gemeinderat Uznach am 5. März 2025 den Teilzonenplan «Streuli-Areal, Umzonung» mit der Schwerpunktzone Streuli-Areal, der dazu gehörige Bericht und die Ergänzung zum rechtskräftigen Baureglement genehmigt und erlassen.
Die Unterlagen liegen koordiniert während 30 Tagen (Art. 41 Abs. 1 PBG), d.h. ab
22. April 2025 bis und mit 21. Mai 2025
im Rathaus II Uznach, Hochbauamt Uznach, Obergasse 24 (1. OG)
zu den aktuellen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung zur öffentlichen Einsicht auf. Sämtliche Unterlagen sind auch auf der Website der Gemeinde Uznach auf www.uznach.ch unter der Rubrik Neuigkeiten einsehbar.
Einsprachen sind innert der Auflagefrist, d.h. bis 21. Mai 2025, schriftlich und begründet dem Gemeinderat Uznach, Bereich Planung, Bau & Infrastruktur, Obergasse 24, 8730 Uznach, einzureichen. Einspracheberechtigt ist, wer ein schutzwürdiges Interesse darzutun vermag. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung zu enthalten.
Der Teilzonenplan und das Baureglement sind nach der öffentlichen Auflage auch noch dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
5. März 2025 GEMEINDERAT UZNACH