Fakultatives Referendum nach Art. 23 und 73 Gemeindegesetz sowie Art. 14ff Gemeindeordnung

Gegenstand: Gemeinderatsbeschluss vom 17. Dezember 2025 zum 1. Nachtrag des Feuerschutzreglements der Politischen Gemeinden Uznach und Schmerikon

Referendumsfrist: 12. Januar bis 10. Februar 2026

Öffentliche Auflage: Kanzlei, Rathaus, Städtchen 10, Uznach

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens: 400 gültige Unterschriften

Der genannte Gemeinderatsbeschluss sowie das Feuerschutzreglement mit dem 1. Nachtrag liegen bei der Kanzlei, 4. Stock, Städtchen 10, auf oder können unter www.uznach.ch, Rubrik Neuigkeiten, eingesehen werden.

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist dem Gemeinderat Uznach vor Ablauf der Referendumsfrist einzureichen.