Referendumsvorlage
Fakultatives Referendum nach Art. 23 und 73 Gemeindegesetz sowie Art. 14ff Gemeindeordnung
Gegenstand: Gemeinderatsbeschluss vom 26. November 2025 zur Vereinbarung zwischen den Politischen Gemeinden Amden, Benken, Eschenbach, Gommiswald, Kaltbrunn, Rapperswil-Jona, Schänis, Schmerikon, Uznach und Weesen betreffend Bevölkerungsschutzorganisation Region Zürichsee-Linth
Referendumsfrist: 12. Januar bis 10. Februar 2026
Öffentliche Auflage: Kanzlei, Rathaus, Städtchen 10, Uznach
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens: 400 gültige Unterschriften
Der genannte Gemeinderatsbeschluss inkl. der Vereinbarung liegt bei der Kanzlei, 4. Stock, Städtchen 10, auf oder kann unter www.uznach.ch, Rubrik Neuigkeiten, eingesehen werden.
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist dem Gemeinderat Uznach vor Ablauf der Referendumsfrist einzureichen.