Am Sonntag, 8. März 2026, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, findet die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2025/2028 statt.

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Abstimmungen und Wahlen (sGS 125.3, abgekürzt WAG).

Abgabetermin Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge gemäss Art. 24 WAG sind der Gemeindekanzlei Uznach bis spätestens Dienstag, 6. Januar 2026, 16.00 Uhr, zu übergeben.

2. Wahlgang oder stille Wahl

Kommt keine stille Wahl zustande, findet der allfällige 2. Wahlgang am 14. Juni 2026 statt. Die Wahlvorschläge für einen solchen Wahlgang sind der Gemeindekanzlei Uznach bis spätestens Freitag, 10. April 2026, 14.00 Uhr, zu übergeben.