Gestützt auf Art. 39 ff des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgek. StrG) hat der Gemeinderat Uznach am 3. September 2025 das Strassenprojekt «Tempo-30 Zone Tönierwies» und den Teilstrassenplan «Wendehammer Lindenstrasse» für das Planverfahren genehmigt.
Zu diesem Zweck liegen die Unterlagen während 30 Tagen, d. h. ab
Dienstag, 21. Oktober 2025 bis Mittwoch, 19. November 2025, im Rathaus II Uznach, Obergasse 24 (1. OG)
zu den aktuellen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung zur öffentlichen Einsicht auf. Sämtliche Unterlagen sind auch auf der Website der Gemeinde Uznach auf www.uznach.ch unter der Rubrik Neuigkeiten einsehbar.
Es sind keine Landabtretungen erforderlich.
Einsprachen gegen das Strassenprojekt Tempo-30-Zone Tönierwies und den Teilstrassenplan Wendehammer Lindenstrasse sind innert der Auflagefrist, d.h. bis Mittwoch, 19. November 2025, schriftlich und begründet der Gemeinde Uznach, Bereich Planung, Bau & Infrastruktur, Obergasse 24, 8730 Uznach, einzureichen. Einspracheberechtigt ist, wer ein schutzwürdiges Interesse darzutun vermag. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung zu enthalten.