PDF-Dateien siehe unten oder es bei der Kanzlei, Rathaus 4. Stock, Städtchen 10, einzusehen und sich in der Folge bis spätestens 14. November 2025 (eingehend) schriftlich vernehmen zu lassen an:
kanzlei@uznach.ch oder Gemeindekanzlei Uznach, Städtchen 10, Postfach 233, 8730 Uznach.
Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist wird das Abfallreglement inklusive allfälliger Einwände aus der Bevölkerung bereinigt und anschliessend dem Gemeinderat zum Erlass vorgelegt werden. Nach Erlass durch den Gemeinderat erfolgt die öffentliche Auflage; in dieser Phase kann ein Rechtsmittel (Einsprache) ergriffen werden.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden PDF-Dokumenten.