1.Finanzaussichten erfordern Verzicht bei Infrastrukturbauten und eine Steuerfusserhöhung
Die Leitungskonferenz und der Gemeinderat haben das Budget 2026 beraten und dabei das ursprüngliche Budgetdefizit von über Fr. 2,4 Mio. auf rund Fr. 1,8 Mio. gesenkt.
Dieser Aufwandüberschuss könnte durch die per heute vorhandene Bilanzüberschussreserve von Fr. 10,065 Mio. gut gedeckt werden (Annahme, dass das Rechnungsjahr 2025 mit einer «schwarzen Null» abgeschlossen werden kann).
Sorgen bereiten dem Gemeinderat der Investitions- und der Finanzplan:
- Der Schulraumbedarf, die Strassenbauten und der geplante Bushof werden den Finanzhaushalt die nächsten Jahrzehnte spürbar belasten (Mehraufwand bei Abschreibungen, Fremdkapitalkosten und Betrieb).
- Die Steuerkraft der Gemeinde steigt weiter an, womit sich im Gegenzug der Finanzausgleichsbeitrag nahezu halbiert.
- Die Schülerzahlen sind aufgrund der Geburtenzahlen rückläufig, womit sich im Gegenzug der Sonderlastenausgleich Schule mehr als halbiert.
- Dies bedeutet, dass in den nächsten Jahren mit rund Fr. 1.5 Mio. weniger Finanzausgleichsbeiträgen zu rechnen ist.
Vor diesem Hintergrund verschiebt der Gemeinderat den Neubau des Bushofes, die Sanierung der Benknerstrasse sowie die Errichtung einer neuen Garderoben-/WC-Anlage beim Flussbad Grynau.
Diese Ausgangslage hat den Gemeinderat veranlasst, frühzeitig zu reagieren. Er beantragt deshalb der Stimmbürgerschaft anlässlich der Bürgerversammlung vom 2. Dezember 2025 eine Steuerfusserhöhung von 5 % auf neu 115 %. Weitere Details zu den Gründen werden in der November-LinthSicht sowie im Budgetbericht publiziert.
2. LinthSicht neu mit Beilagemöglichkeit für Vereine
Die LinthSicht wird hauptsächlich von den Politischen Gemeinden Benken, Kaltbrunn, Schänis und Uznach herausgegeben, aber auch Orts-, Burger- und Kirchgemeinden wenden sich darin an ihre Gemeinde.
Die Gemeinden möchten ihren Vereinen die Möglichkeit geben, eigene Beilagen zu erstellen und in der LinthSicht in die Haushalte verteilen zu lassen. Sie können selbständig und frühzeitig bei Erni Druck und Media AG (info@ernidruck.ch) eine Beilage ankündigen. Die Vereine sind für den Inhalt der Publikationen selbst verantwortlich und haben die Kosten selbst zu tragen.
Profitieren können Vereine, die sich gemeinnützig engagieren und eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung bieten. Von diesem Angebot ausgeschlossen sind Vereine, die gewinnorientiert sind bzw. eine religiöse oder eine politische Ausrichtung (z.B. Ortsparteien) haben.
3. Grösse der Storchenpopulation soll gehalten werden
Das Thema Weissstorch hat in den Sommermonaten zu regen Diskussionen und Beanstandungen geführt, die gar durch die nationalen Medien aufgegriffen wurden. Auf Initiative des Gemeindepräsidenten erfolgte ein Austausch mit dem kantonalen Wildhüter, dem Präsidenten des Storchenvereins sowie dem Bereichsleiter Planung, Bau & Infrastruktur. Dieser kann wie folgt zusammengefasst werden:
- Der Weissstorch gehört zu den geschützten Vogelarten. Gemäss Wildhut bestünden auf Bundesebene keine Absichten, diesen Schutzstatus aufzuheben.
- Man einigte sich auf das strategische Ziel, die Beibehaltung der aktuellen Population anzustreben. Vor der Brut- und Nestbauzeit seien deshalb bauliche Massnahmen zu treffen, um neue Nistplätze zu verhindern.
- Der Storchenverein erklärt sich dabei bereit, die betroffenen Grundeigentümerschaften
zu beraten und – wo Bedarf besteht – auch bei baulichen oder anderweitigen Massnah
men zu unterstützen.
Der Gemeinderat begrüsst, die Storchenpopulation auf dem aktuellen Niveau von rund 100 Tieren beizubehalten. Er wünscht sich vom Storchenverein eine proaktive Kontaktaufnahme mit den betroffenen Grundeigentümerschaften, die über eine Sensibilisierung und Beratung hinausgeht. So zum Beispiel:
- Berichterstattung Anfang 2026 in der LinthSicht.
- Kommunikation von baulichen Tipps oder Verhaltensanweisungen auf der Homepage und über LinthSicht-Beilagen.
- Unterstützung der Grundeigentümerschaften bei baulichen Massnahmen.