Referendumsvorlage
Fakultatives Referendum nach Art. 14ff Gemeindeordnung und Art. 73 Gemeindegesetz
Gegenstand: Gemeinderatsbeschluss vom 9. Juli 2025 zur «Vereinbarung der Politischen Gemeinden Gommiswald, Schmerikon und Uznach über die gemeinsame Führung des Betreibungskreises Uznach»
Referendumsfrist: 3. September bis 2. Oktober 2025
Öffentliche Auflage: Kanzlei, Rathaus, Städtchen 10, Uznach
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens: 400 gültige Unterschriften
Der genannte Gemeinderatsbeschluss inkl. der Vereinbarung liegt bei der Kanzlei, 4. Stock, Städtchen 10, auf oder kann unter www.uznach.ch/Aktuelles/Medienmitteilungen eingesehen werden.
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist dem Gemeinderat Uznach vor Ablauf der Referendumsfrist einzureichen.