Referendumsvorlage

Fakultatives Referendum nach Art. 14ff Gemeindeordnung und Art. 73 Gemeindegesetz

Gegenstand: Gemeinderatsbeschluss vom 9. Juli 2025 zur «Vereinbarung der Politischen Gemeinden Gommiswald, Schmerikon und Uznach über die gemeinsame Führung des Betreibungskreises Uznach»

Referendumsfrist: 3. September bis 2. Oktober 2025

Öffentliche Auflage: Kanzlei, Rathaus, Städtchen 10, Uznach

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens: 400 gültige Unterschriften

Der genannte Gemeinderatsbeschluss inkl. der Vereinbarung liegt bei der Kanzlei, 4. Stock, Städtchen 10, auf oder kann unter www.uznach.ch/Aktuelles/Medienmitteilungen eingesehen werden.

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist dem Gemeinderat Uznach vor Ablauf der Referendumsfrist einzureichen.