Mitwirkung

Änderung Sondernutzungsplan «Rotfarbkanal und Hasenweidbach» sowie Sondernutzungsplan «Gewässer im Wald»

Der Gemeinderat Uznach hat für die Fliessgewässer innerhalb des Gemeindegebiets Uznach die Gewässerräume mittels Baulinien in Sondernutzungsplänen festgelegt und erlassen. Die Mitwirkung der Bevölkerung über die gesamten Planwerke erfolgte im Jahr 2023 und die öffentliche Auflage erfolgte im Jahr 2024. Im Rahmen der Genehmigungsprüfung durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) wurde festgestellt, dass der massgebende Waldbestand während des Verfahrens im Zuge der amtlichen Vermessung für den Basiswald überprüft und angepasst wurde. Dabei hat sich ergeben, dass zwei Flächen im Gebiet Hasenweid nicht mehr als Wald gelten.

 

Da die beiden Waldflächen in der Hasenweid wegfallen, ist eine Anpassung der Sondernutzungspläne «Rotfarbkanal und Hasenweidbach» und «Gewässer im Wald» erforderlich.

Mitwirkung der Bevölkerung

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens nach Art. 34 PBG über die vorgesehene Änderung der Sondernutzungspläne «Rotfarbkanal und Hasenweidbach» und «Gewässer im Wald» orientiert wird. Er lädt daher die betroffenen Grundeigentümerschaften sowie alle interessierten Bürger/innen von Uznach freundlich ein,

  • sich mit der Änderung der Sondernutzungspläne auseinanderzusetzen,
  • die entsprechenden Pläne unter www.uznach.ch/Aktuelles/Medienmitteilungen oder beim Hochbauamt, 1. Stock an der Obergasse 24, einzusehen und
  • sich in der Folge während 30 Tagen ab 23. Juni 2026 bis 22. Juli 2026, schriftlich vernehmen zu lassen an hochbau@uznach.ch oder Gemeinde Uznach, Hochbauamt, Obergasse 24, 8730 Uznach.

Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist werden die Sondernutzungspläne inklusive allfälligen Stellungnahmen aus der Bevölkerung dem Gemeinderat zum Erlass vorgelegt werden. Nach Erlass durch den Gemeinderat erfolgt die öffentliche Auflage; erst dann kann ein Rechtsmittel (Einsprache) ergriffen werden.