P E R S Ö N L I C H E A N Z E I G E
Aufhebung Gestaltungsplan ABU/SAK
Auf dem Planungsgebiet des am 9. Oktober 1992 genehmigten Gestaltungsplans ABU/SAK im Bereich Brauereistrasse / Zürcherstrasse besteht eine Bauabsicht, welche ein Teilgebiet des rechtskräftigen Gestaltungsplans betrifft. Gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz ist für die Realisierung des vorgesehenen Bauprojekts die Aufhebung des rechtskräftigen Gestaltungsplans ABU/SAK erforderlich.
Öffentliche Auflage
Die Aufhebung des Gestaltungsplanes ABU/SAK liegt in der Zeit vom 5. Mai 2026 bis und mit 3. Juni 2026, d.h. während 30 Tagen, im Hochbauamt (Obergasse 24 im Obergeschoss) zur Einsicht öffentlich auf.
Rechtsmittel
Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Uznach, Obergasse 24, 8730 Uznach, schriftlich und begründet Einsprache gegen die Aufhebung des Gestaltungsplans ABU/SAK erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse darlegen kann. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung zu enthalten.