Der Verein Chinderhus Rosengarten ist 1988 gegründet worden und bietet im Gewerbezentrum Rotfarb familienergänzende Kinderbetreuung an. Seit 2019 hat die Gemeinde Uznach eine Leistungsvereinbarung mit dem Verein. Darin verpflichtet sich die Gemeinde, Beiträge an die Kosten der Betreuungsplätze nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern zu entrichten.

Die Tarife werden nach Vollkosten berechnet. Je nach Einkommen der Eltern wird ein Rabatt von 3 bis maximal 60% auf die Tarife gewährt. Damit soll es Eltern möglich sein, weiterhin einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, was insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels von zunehmender Bedeutung ist. Das daraus erzielte Einkommen ist steuerpflichtig, womit die Beiträge wett gemacht werden können. 

Der Verein Chinderhus hat nun die Tarife den neuen Vollkosten angepasst und auf Fr. 125 pro Tag erhöht. Gleichzeitig ist die Einkommensgrenze, die zumindest einen Rabatt von 3% auslöst, von Fr. 130'000 auf Fr. 160'000 erhöht worden. Entsprechend erhöhen sich auch die Einkommensgrenzen für höhere Rabatte. 

2. Soll- und Ist-Liste der Verteilung der Asylsuchenden

Gemäss Asylverordnung leisten die politischen Gemeinden persönliche Sozialhilfe für unbegleitete minderjährige Asylsuchende, Personen mit Bleiberecht nach abgeschlossenem Asylverfahren und Asylsuchende, die ihr vom Verband der St. Galler Gemeindepräsidien zugewiesen werden.  

Der Soll-Bestand einer Gemeinde entspricht dem prozentualen Verhältnis ihrer Einwohnerzahl an der Einwohnerzahl des Kantons. Der Standortgemeinde eines Asylzentrums – wie z.B. Uznach – werden 40 Prozent der zur Verfügung stehenden Plätze, höchstens jedoch 60 Personen, an den Soll-Bestand angerechnet.

Uznach müsste 48 Personen aufnehmen, betreut aber deren 69 (inkl. Anrechnung Asylzentrum). Werden die Personen mit Schutzstatus S dazu genommen, müsste Uznach 106 Personen betreuen, tut dies aber sogar für 110 (inkl. Anrechnung Asylzentrum).