Mit dem Umzug des Detailhandelsgeschäfts Migros ins Usserhirschland haben sich auch die Langsamverkehrsströme geändert. Deutlich mehr Personen aus dem Zentrum und den Wohnquartieren rund um den Ernetschwilerbach fahren mit dem Velo oder gehen zu Fuss über die Burgerfeldstrasse resp. den Burgerfeldweg Richtung Migros und Aldi.  

Der Burgerfeldweg hat ein bestehendes Trassee. Über die Jahre ist der aus Kies bestehende Oberbau bis auf zwei Fahrspuren überwachsen. Ein Teil des Weges ist häufig nass. Das hat zu Reklamationen unter den Uznern/-innen geführt, die den Weg nicht mehr trockenen Fusses begehen resp. befahren können.  

Die Burgerkorporation möchte diesem Missstand Abhilfe schaffen. Konkret werden der Grasbewuchs und der erdige Überbau abgezogen und entsorgt sowie ein neues Kiesbett aus Netstaler Kies aufgetragen. Zusätzlich werden einige alte Obstbäume durch neue ersetzt.

Beim Burgerfeldweg handelt es sich um einen Gemeindeweg 3. Klasse, womit der Unterhalt bei der Grundeigentümerin liegt. Der Gemeinderat möchte keine Präjudizien schaffen und sich leichtfertig an Kosten beteiligen, die zu tragen die Gemeinde nicht verpflichtet ist. Solange aber das Fuss- und Velowegkonzept Eisenbahnstrasse bis Wiesentalstrasse («Promenade West», Langsamverkehrsroute vom Bahnhof über das Industriegebiet Usserhirschland, Geschäft 2022-54) noch nicht ausgebaut ist, ist der Gemeinderat dankbar für eine passende Alternative.  

Der Gemeinderat begrüsst das Vorhaben, das zeitnah umgesetzt werden kann, und ist bereit, die Materialkosten von maximal Fr. 16’000 zzgl. MwSt. zu tragen.

2. Beitrag an ökologische Aufwertung Burgerwald

Der Burgerwald oberhalb von Uznach lebt. Die zahlreichen Waldwege eignen sich wunderbar für ausgedehnte Waldspaziergänge und die Blockhütte mit Grillstelle neben dem Fabrikweiher lädt zum Verweilen ein. Daneben ist der Burgerwald auch Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten.

Doch das ökologische Potenzial ist bei weitem nicht ausgeschöpft. Insbesondere die Moos
gesellschaft ist interessant und weist seltene Arten wie das Ölglanzmoos auf.  

Um die einzigartigen Moose zu erhalten, soll eine Teilfläche im Wald aufgelichtet und vernässt  werden - eine Massnahme, die zahlreichen Arten wie Amphibien, Insekten oder Orchideen zugute kommt. Mit kleineren Tümpeln werden zusätzliche Laichgewässer geschaffen, insbesondere für die gefährdete Gelbbauchunke. Strukturen wie Wurzelstöcke und Totholz werten den Landlebensraum auf.  

Der Gemeinderat beteiligt sich mit einem Betrag von 15%, maximal Fr. 7'800 inkl. MwSt. an diesem Projekt, das vom Amt für Natur, Jagd und Fischerei und der Burgerkorporation ebenso unterstützt wird wie von Privaten und der Stiftung Lebensraum Linthebene. 

3. Antwort auf Petition für verkehrsberuhigtes Städtli Uznach 

Am 9. Februar ist eine von 97 Personen unterzeichnete Petition eingereicht worden. Das Organisationskomitee stellt folgenden Antrag:  

«Wir ersuchen den Gemeinderat Uznach, an der Obergasse sowie am oberen und unteren Stadtgraben verkehrsberuhigende Massnahmen einzuführen (Tempo 30, Begegnungszone, Fahrverbot mit Zubringerdienst, etc.). Weiter fordern wir den Gemeinderat dazu auf, sich bei den kantonalen Stellen trotz verkehrsorientierter Strasse im Städtli für Tempo 30 einzusetzen.»

Der Gemeinderat hat die Petition behandelt und beantwortet. Folgende Überlegungen sind in die Antwort eingeflossen:  

▪ Der Rat teilt die Besorgnis der Petitionäre/-innen. Insbesondere an der Obergasse und im Unteren Stadtgraben führen etliche Hausausgänge direkt auf die Gemeindestrassen 2. Klasse. Diese dienen gemäss Art. 8 Strassengesetz der Groberschliessung des Baugebiets. Sie stehen in der Regel dem allgemeinen Motorfahrzeugverkehr offen.

▪ Der Gemeinderat hält an seinem Grundsatz fest, wo überall nötig und gewünscht verkehrsberuhigende Massnahmen zu prüfen und umzusetzen und damit die Verkehrssicherheit und Lebensqualität in den Wohnquartieren zu erhöhen. Dabei ist ihm durchaus bewusst, dass die Einführung von Tempo-30-Zonen nur eine von vielen Möglichkeiten ist, den Verkehr zu beruhigen, und es ist offensichtlich, dass die Einführung einer Tempo-30-Zone z.B. an der Weinrebestrasse nicht dieselbe Wirkung zeitigt wie im Unteren Stadtgraben.

▪ Die Anordnung der Zonensignalisationen «Tempo-30-Zone» und «Begegnungszone» stützt sich grundsätzlich auf das Strassenverkehrsgesetz sowie die Signalisationsverordnung. Diese Anordnungen können nicht beliebig verfügt werden, sondern müssen gewisse rechtliche Grundvoraussetzungen erfüllen.  
▪ Der Bereich Planung, Bau & Infrastruktur wird beauftragt, die entsprechenden Voruntersuchungen zur Klärung der Verhältnismässigkeit von Tempo-30-Zonen in den Strassen Obergasse, Unterer Stadtgraben und Oberer Stadtgraben durchzuführen. Basierend darauf hat er dem Rat einen Vorschlag bzgl. weiterem Vorgehen und Massnahmen zu unterbreiten.    

4. Auftrag für Verkehrsstudie für Neuerschliessung Escherwis 

Das eidgenössische Raumplanungsgesetz fordert die Kantone auf, eine Arbeitszonenbewirtschaftung zu betreiben. Hierfür sollen Strategische Arbeitsplatzstandorte (STAST) festgelegt werden mit dem Ziel, die notwendigen Flächen zu sichern und so zu entwickeln, dass Ansiedlungen mit hohem volkswirtschaftlichem Potenzial vorgenommen werden können. 
Im Vordergrund stehen Firmen mit einem hohen Wertschöpfungspotenzial oder einer grösseren Zahl von Arbeitsplätzen.  

Die Abstimmung von Raumplanungs-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Umweltzielen erfolgt so zu einem möglichst frühen Zeitpunkt. Die Festlegung von STAST bildet die Grundlage, dass neue Arbeitsplatzgebiete im Kanton St. Gallen eingezont werden können.

Das Gebiet Escherwis südlich des Bahnhofs zwischen Escherstrasse, Steinenbach und Axpo-Gelände bildet einen solchen Strategischen Arbeitsplatzstandort mit dem Arbeitstitel Linth-Resort. Im Masterplan 2019 ist hierzu zu lesen:  

«Das Gebiet des Schwerpunkts Linth-Resort zeichnet sich durch drei Merkmale besonders aus: 1. seine zentrale Lage in unmittelbarer Nähe zum Zentrum bzw. zum Bahnhof und zur Altstadt, 2. seine Bedeutung als letztes grösseres Entwicklungspotenzial für Wohnen und Dienstleistung im Gemeindegebiet und 3. als strategischer Arbeitsplatzstandort von regionaler Bedeutung mit Schwerpunkt Dienstleistungen (gemäss Richtplankapitel S22).»

Nachdem der Gemeindebeitrag an die Regionale Verbindungsstrasse A-15 Gaster an der Urnenabstimmung vom 24.11.2024 verwehrt worden ist und die freien Flächen im Industriegebiet Usserhirschland über kurz oder lang einer Neunutzung zugeführt sein werden, ist es an der Zeit, die Verkehrserschliessung des STAST Linth-Resort ins Gebiet Escherwis neu zu denken.  

Die Burgerkorporation und die Politische Gemeinde haben ein Verkehrsplanungsbüro beauftragt, sich erste Gedanken zu möglichen Verkehrserschliessungen des STAST zu machen, mit den kantonalen Fachstellen vorzubesprechen und den Räten vorzustellen.